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Probefahrt Fragen

Viele Kaufinteressenten sind sich über ihre Rechte und Pflichten nicht sicher. Viele Probefahrt Fragen sollten aber im Vorhinein abgeklärt werden. Jeder Autohändler verfährt bei der Prozedur anders. Ein Gebrauchtwagenhändler wird andere Bedingungen an eine Probefahrt stellen als ein Autohaus, das hochklassige Wagen verkauft. Es ist dementsprechend wichtig, vorher Probefahrt Fragen zu notieren und mit dem Verkäufer zu klären. Im Folgenden finden Sie einige Antworten auf häufig gestellte Probefahrt Fragen.

Hab ich gesetzlich ein Recht auf eine Probefahrt?
Das deutsche Recht kennt keine obligatorische Probefahrt. Auch wenn viele Kaufinteressenten annehmen, dass sie ein Recht auf eine Probefahrt haben, ist dies mehr ein Gewohnheitsrecht. Ein Verkäufer kann Ihnen eine Probefahrt verweigern, wenn er meint, dass kein wirkliches Kaufinteresse besteht. In der Regel wird ein kommerzieller Autohändler jedoch nichts gegen eine Probefahrt Ihrerseits haben, denn er möchte Sie ja von dem Wagen überzeugen und ihn verkaufen. Wenn Sie also ein echtes Kaufinteresse kommunizieren, dann dürfte einer Probefahrt nichts im Wege stehen.

Wie lange darf die Probefahrt sein?
Dies ist eine der am meisten gestellten Probefahrt Fragen. Die Dauer richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und muss mit dem Autohändler vorher abgesprochen werden. Eine Probefahrt sollte im Schnitt mindestens eine Stunde dauern, um alle Funktionen des Autos auch wirklich getestet zu haben. In der Regel verleihen Autohändler dementsprechend den Wagen für mehrere Stunden. Einige hochwertigere Marken geben ihren Kunden den Wagen auch für mehrere Tage. Dies können Sie mit Ihrem Händler vorher besprechen. Möglicherweise müssen Sie allerdings entstehende Kosten, z.B. für Benzin, selber ersetzen.

Dürfen auch andere Personen das Auto zur Probe fahren? (z.B. mein Partner?)
Das Auto sollte von allen Personen in Ihrem Haushalt Probe gefahren werden, die es auch später, nach dem Kauf nutzen werden. Natürlich darf auch Ihr Partner den Wagen während einer Probefahrt führen. Allerdings müssen Sie dies dem Autohändler mitteilen, der die Daten des Partners dann ebenfalls aufnimmt. Nur so sind Sie bei einem Schadensfall versichert. Lassen Sie jemanden unberechtigt fahren, werden Sie bei einem Unfall oder Schaden am Wagen in Haftung genommen.

Bin ich nach der Probefahrt zum Kauf verpflichtet?
Viele Käufer sind der Meinung, dass durch die Nutzung des Wagens bei einer Probefahrt ein Zwang zum Kauf entsteht. Das ist natürlich nicht gegeben. Die Verkaufserwartung des Händlers führt keineswegs zu einer Verpflichtung Ihrerseits! Die Probefahrt ist ja dafür vorgesehen, eventuelle Fragen zu beantworten und die Funktionen des Autos kennenzulernen. Stellen Sie fest, dass Ihre Erwartungen nicht erfüllt werden, können Sie gegebenenfalls ein anderes Modell testen oder gar zu einem anderen Händler oder Marke wechseln.

Wer bezahlt das Benzin für die Probefahrt?
Benzin ist teuer und viele Probefahrt Fragen drehen sich um die Übernahme der Kosten. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, wer die Kosten übernehmen soll. Bei normalen Probefahrten, also kurze Dauer und im Rahmen des Übernahmeprotokolls, werden die Autohäuser die Kosten übernehmen, da sie es als Werbungskosten absetzen können. Bei längeren Probefahrten oder exzessiver Nutzung des Wagens werden Sie möglicherweise die Kosten übernehmen müssen. Das Übergabeprotokoll, das Sie vor der Fahrt unterschreiben, regelt dies. Die Kostenübernahme wird von jedem Autohaus anders geregelt. Fragen Sie auf jeden Fall vor der Probefahrt nach, um dies zu klären.

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